Bulgarisches Gesetz über Barrierefreiheit

Barrierefreiheit schafft Mehrwert.
Für alle.

Der Eiffelturm wurde 1899 mit integrierten Aufzügen fertiggestellt.

DasGesetz über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (Закон за изискванията за достъпност на продукти и услуги) definiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bulgarien gemäß dem Gesetz über technische Anforderungen an Produkte, das vom Ministerium für Wirtschaft und Industrie koordiniert wird.

Was es beinhaltet

Produkte:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Zahlungsterminals und andere Selbstbedienungsterminals, wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Automaten
  • Smartphones und andere Telekommunikationsgeräte
  • Fernsehempfangsgerät, das digitale Fernsehdienste unterstützt
  • E-Reader

Dienstleistungen:

  • Telefondienste
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
  • Personenbeförderungsdienste (Websites, mobile Apps, E-Tickets, Fahrgastinformationen) für den Luft-, Bus-, Schienen- und Wasserverkehr
  • Privatkundenbankdienstleistungen
  • E-Reader
  • E-Commerce
  • Entgegennahme von Notrufen über die einheitliche europäische Notrufnummer 112

Ausnahmen

Die Barrierefreiheitsanforderungen in Bulgarien umfassen nicht: Vorab aufgezeichnete zeitbasierte Medieninhalte (wie beispielsweise Videos) oder Dokumentformate, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, Online-Karten, wenn die Informationen in einer anderen digitalen Form verfügbar sind, Websites oder anderes archiviertes digitales Material, das nach dem 28. Juni 2025 nicht aktualisiert oder veröffentlicht wurde, sowie Dienstleistungen, die von Kleinstunternehmen erbracht werden.

Geldbußen und Strafen

Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kann zu Geldstrafen führen, die mit fortschreitender Nichteinhaltung eskalieren. Wiederholte Nichtkonformitäten führen zu erheblich höheren Sanktionen bei nachfolgenden Kontrollen. Dieser abgestufte Ansatz ermutigt Hersteller, Importeure und andere Betreiber, jederzeit die vollständige Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sicherzustellen.

  • Erste Zuwiderhandlung: Geldstrafe von 500 Euro bis 2500 Euro oder Geldbuße von 2500 bis 12700 Euro
  • Wiederholte Zuwiderhandlung: Geldstrafe von 1000 bis 5000 Euro oder Vermögensstrafe von 5000 bis 25500 Euro

Berichterstattung

Gemäß dem EU-Mandat müssen alle Anbieter digitaler Dienste in Bulgarien auf ihren Websites oder in ihren Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, in der Folgendes klar dargelegt wird:

  • Ob und inwieweit ihre Dienstleistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
  • Eine Auflistung aller bekannten Barrieren für die Barrierefreiheit und geplante Abhilfemaßnahmen
  • Methoden für Benutzer, um Probleme mit der Barrierefreiheit zu melden oder Unterstützung anzufordern

Den vollständigen Gesetzestext und alle Aktualisierungen finden Sie unterhttps://legislation.apis.bg/doc/6330036.

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