Das Gleichstellungsgesetz von 2010 verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Der Abschnitt, der sich speziell auf Gesetze zur Barrierefreiheit von Websites bezieht, ist die britische Norm BS 8878. Im Jahr 2019 wurde BS 8878 durch die internationale Norm ISO 30071-1 ersetzt. Sie wird von der Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission überwacht.
Was es beinhaltet
Digitale Räume sollten den Vorgaben des WCAG 2.2 AA-Standards entsprechen. Die Einhaltung dieser Standards wird für die IT-Infrastruktur und digitale Dienste erwartet, darunter:
- Websites
- E-Mail-Clients
- Virtuelle Lernumgebungen
- SaaS (Software als Dienstleistung)
- RIA (Rich Internet Applications)
Ausnahmen
Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung für Fälle, in denen die Einhaltung der Vorschriften eine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellen würde, diese Ausnahme unterliegt jedoch strengen Auflagen.
Geldbußen und Strafen
Das Vereinigte Königreich verhängt nicht automatisch festgelegte Geldstrafen für Verstöße, dennoch sind Strafen weiterhin Realität. Gemäß dem Gleichstellungsgesetz können rechtliche Konsequenzen verhängt und durchgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen, die von Barrieren öffentlicher oder privater Organisationen in Bezug auf die Barrierefreiheit von Websites, mobilen Apps oder digitalen Diensten betroffen sind, können bei der Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission eine Klage wegen Diskriminierung einreichen. Diejenigen, die gegen die Vorschriften verstoßen, können durch rechtliche Schritte, Vergleichsvereinbarungen oder obligatorische Verbesserungen der Barrierefreiheit auf eigene Kosten zur Verantwortung gezogen werden.
Berichterstattung
Das Vereinigte Königreich hat Empfehlungen für öffentliche und private Websites hinsichtlich der Berichterstattung über Barrierefreiheit festgelegt. Unternehmen werden nachdrücklich aufgefordert und es wird von ihnen erwartet, dass sie im Rahmen der Entscheidungen zur Entwicklung einer Website die Anforderungen an die Barrierefreiheit prüfen. Darüber hinaus sollten Unternehmen eine Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit festlegen und alle späteren Entscheidungen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit dokumentieren.
Alle digitalen Dienste sollten bei Eintritt in die private Beta-Phase und erneut bei Eintritt in die öffentliche Beta-Phase einer Barrierefreiheitsprüfung unterzogen werden. Wenn in der privaten Beta-Phase Mängel hinsichtlich des WCAG 2.2 AA-Standards festgestellt werden, sollten diese bis zur öffentlichen Beta-Phase behoben werden.
Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der britischen Regierung.

