Das Gesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Lov om tilgængelighedskrav for produkter og tjenester), Dänemarks Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit, wird von der dänischen Behörde für digitale Verwaltung geregelt.
Was es beinhaltet
Das Gesetz fördert die Inklusivität in allen Bereichen und den gleichberechtigten Zugang für alle Nutzer, unabhängig vom Medium oder der Plattform, und umfasst:
- Allgemeine Computerhardwaresysteme für Verbraucher und Betriebssysteme für die Zwecke der betreffenden Hardwaresysteme
- Zahlungsterminals
- Geldautomaten
- Fahrkartenautomaten
- Selbstbedienungsautomaten für den Check-in
- Interaktive Selbstbedienungsterminals, die Informationen bereitstellen, mit Ausnahme von Terminals, die als integraler Bestandteil von Fahrzeugen, Flugzeugen, Schiffen oder Schienenfahrzeugen installiert sind
- Verbraucherendgeräte mit interaktiver Datenverarbeitungsfähigkeit, die für elektronische Kommunikationsdienste verwendet werden
- Verbraucherendgeräte mit interaktiver Rechenkapazität, die für den Zugriff auf audiovisuelle Mediendienste verwendet werden
- E-Reader
- Elektronische Kommunikationsdienste, die keine Übertragungsdienste sind und für die Kommunikation zwischen Maschinen verwendet werden
- Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten bieten
- Die folgenden Elemente des Personenverkehrs mit Flugzeug, Bus, Bahn und Schiff, mit Ausnahme von Verkehrsdienstleistungen in Städten und Vororten sowie regionalen Verkehrsdienstleistungen, für die nur die Elemente unter Buchstabe e gelten:
- Websites
- Dienstleistungen für mobile Geräte, einschließlich mobiler Anwendungen
- Elektronische Tickets und elektronische Ticketdienste
- Bereitstellung von Informationen über Verkehrsdienste, einschließlich Reiseinformationen in Echtzeit Dies beschränkt sich, was Informationsbildschirme angeht, auf interaktive Bildschirme auf dem Gebiet der Europäischen Union.
- Interaktive Selbstbedienungsterminals im Gebiet der Europäischen Union, mit Ausnahme derjenigen, die als integraler Bestandteil von Fahrzeugen, Flugzeugen, Schiffen und Schienenfahrzeugen installiert sind, die für die Erbringung eines Teils dieser Personenbeförderung verwendet werden.
- Verbraucherorientierte Bankdienstleistungen
- E-Books und spezielle Software
- E-Commerce-Dienstleistungen
Ausnahmen
- Vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte, zeitabhängige Medienaufzeichnungen
- Vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte Dokumentformate
- Online-Karten und Kartendienste, wenn wesentliche Informationen in einer zugänglichen digitalen Form bereitgestellt werden, im Falle von Karten, die für Navigationszwecke bestimmt sind
- Inhalte von Dritten, die weder von dem betreffenden Händler finanziert noch entwickelt wurden oder unter dessen Kontrolle stehen
- Inhalte auf Websites und in Anwendungen für mobile Geräte, die als Archive gelten, d. h. sie enthalten nur Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert oder bearbeitet wurden.
Geldbußen und Strafen
Strafen dienen dazu, Standards aufrechtzuerhalten und Anreize für die Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen in allen Branchen zu schaffen. Nach diesem Gesetz können diejenigen, die gegen die festgelegten Vorschriften verstoßen, mit einer Geldstrafe belegt werden, wobei zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch kein Betrag festgelegt wurde. Darüber hinaus können juristische Personen wie Unternehmen strafrechtlich haftbar gemacht werden.
Berichterstattung
Dänemark hält sich an die EU-weite Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Barrierefreiheitserklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.
Öffentliche und private Einrichtungen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit für ihre Websites und mobilen Apps erstellen, in der sie ihren aktuellen Konformitätsstatus gemäß den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) zusammenfassen. Dazu gehört auch, nicht barrierefreie Komponenten zu vermerken und die Gründe dafür zu erläutern oder Zeitpläne für erwartete Verbesserungen anzugeben. Erklärungen zur Barrierefreiheit müssen regelmäßig aktualisiert werden und detaillierte Angaben zu den spezifischen Maßnahmen enthalten, die zur Gewährleistung der fortlaufenden Konformität ergriffen wurden, sowie alle noch bestehenden Probleme aufzeigen.
Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der dänischen Regierung.

