Das Dekret Nr. 2023-931 vom 9. Oktober 2023 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen wird vom französischen Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität überwacht.
Was es beinhaltet
Die Verordnung schreibt vor, dass eine Reihe von digitalen Inhalten und Diensten für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen, darunter:
- Allgemeine Computerhardware und Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals, darunter:
- Zahlungsterminals
- Bank-Geldautomaten
- Automatische Fahrkartenautomaten
- Selbstbedienungs-Check-in-Automaten
- Interaktive Informationsterminals (ausgenommen solche, die in Fahrzeuge oder Flugzeuge integriert sind)
- Verbraucherendgeräte mit interaktiven Computerfunktionen für:
- Elektronische Kommunikationsdienste
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
- Digitale E-Reader
- E-Commerce
Ausnahmen
Die einzige Ausnahme von der Einhaltung der in der Verordnung genannten Barrierefreiheitsmaßnahmen gilt unter bestimmten Bedingungen einer unverhältnismäßigen Belastung.
Geldbußen und Strafen
Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kann zu eskalierenden Strafen führen. Diese Geldstrafe ist jedoch nicht statisch:
- Ein erstmaliger Verstoß der „Klasse 5“, der sich in der Regel auf erhebliche Barrieren bei der Barrierefreiheit von Websites oder digitalen Diensten bezieht, wird mit einer Geldstrafe von zunächst 1.500 Euro geahndet.
- Bleibt der Verstoß nach einem Jahr ungelöst, erhöht sich die Strafe auf 3.000 Euro.
- Sollte die Nichteinhaltung ein weiteres Jahr andauern, kann die Geldstrafe noch weiter steigen und möglicherweise das Zehnfache von 3.000 Euro erreichen, was zu einer Höchststrafe von 30.000 Euro führt.
Diese progressive Strafstruktur unterstreicht die Bedeutung der rechtzeitigen Einhaltung digitaler Barrierefreiheitsstandards und dient als Abschreckung für Unternehmen, die sich nicht um Barrierefreiheitsprobleme kümmern, sodass Organisationen proaktive Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier digitaler Umgebungen ergreifen.
Berichterstattung
Frankreich folgt der EU-weiten Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.
Diese Erklärung muss auf ihren Websites öffentlich zugänglich sein und klare Informationen über den Barrierefreiheitsstatus ihrer digitalen Dienste enthalten, z. B. ob sie die erforderlichen Standards erfüllen oder bestehende Barrierefreiheitsprobleme aufzeigen. Die Erklärung sollte auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit detailliert beschreiben, einschließlich aller laufenden Bemühungen oder Pläne zur Behebung von Mängeln. Darüber hinaus muss die Erklärung zur Barrierefreiheit angeben, wie Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden und Hilfe anfordern können, um sicherzustellen, dass Organisationen in ihrem Engagement für barrierefreie digitale Erlebnisse rechenschaftspflichtig und transparent bleiben.
Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der französischen Regierung.

