Das deutsche Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit schafft Mehrwert.
Für alle.

Der Eiffelturm wurde 1899 mit integrierten Aufzügen fertiggestellt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Was es beinhaltet

Die BFSG schreibt vor, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Vielzahl digitaler Inhalte und Dienste haben müssen, darunter:

  • Webinhalte und Anwendungen: Websites und Webanwendungen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, insbesondere solche, die von Behörden betrieben werden, müssen barrierefrei sein.
  • Mobile Anwendungen: Alle für die öffentliche Nutzung bereitgestellten mobilen Anwendungen, insbesondere solche, die mit wesentlichen Diensten verbunden sind, müssen den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
  • Elektronisch unterstützte Verwaltungsprozesse: Dies umfasst verschiedene Prozesse wie die elektronische Fallbearbeitung und die elektronische Aktenverwaltung, die den digitalen Zugang zu Verwaltungsfunktionen und -dienstleistungen gewährleisten.
  • Grafische Programmoberflächen: Visuelle Komponenten von Software-Oberflächen, insbesondere solche, die von öffentlichen Stellen genutzt werden, sollten eine barrierefreie Nutzung durch Menschen mit Behinderungen unterstützen.

Ausnahmen

  • Kulturerbe: Digitale Reproduktionen aus Kulturerbesammlungen sind ausgenommen, wenn sie nicht vollständig zugänglich gemacht werden können, da die Digitalisierung historischer Artefakte und Dokumente mit besonderen Herausforderungen verbunden ist.
  • Archivierte Inhalte: Digitale Archive sind ausgeschlossen, wenn sie kein Material enthalten, das für aktive Verwaltungsaufgaben erforderlich ist, oder wenn sie seit dem 23. September 2019 nicht mehr aktualisiert wurden.
  • Rundfunkinhalte: Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen von Rundfunkanstalten fallen ebenfalls nicht unter die obligatorische Barrierefreiheit, wodurch Flexibilität für medienspezifische Dienste gewährleistet ist.

Geldbußen und Strafen

Die BFSG setzt die Einhaltung der Vorschriften durch ein System von Geldstrafen durch, das Anreize zur Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards schaffen soll. Je nach Schwere und Art des Verstoßes können Organisationen mit Geldstrafen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro belegt werden.

Berichterstattung

Deutschland folgt der EU-weiten Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich und umfassen:

  • Konformitätserklärung: Eine Zusammenfassung der Einhaltung von Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) durch die Website.
  • Barrierefreiheitsfunktionen: Eine Auflistung der barrierefreien Funktionen der Website, die zeigt, wie die Website Nutzer mit Behinderungen unterstützt.
  • Kontaktinformationen: Klare Ansprechpartner für Nutzer-Feedback, über die Nutzer Probleme melden oder Hilfe anfordern können.
  • Pläne zur kontinuierlichen Verbesserung: Ein Überblick über die laufenden Bemühungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, die das Engagement für die Schaffung inklusiver digitaler Umgebungen untermauern.

Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der deutschen Bundesregierung.

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