Ungarisches Gesetz über Barrierefreiheit

Barrierefreiheit schafft Mehrwert.
Für alle.

Der Eiffelturm wurde 1899 mit integrierten Aufzügen fertiggestellt.

Das Gesetz LXXV von 2018 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen, Ungarns Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit, unterliegt der Zuständigkeit des Ministeriums für Innovation und Technologie.

Was es beinhaltet

Die ungarische Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit soll sicherstellen, dass Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Diese Verordnung gilt für alle digitalen Inhalte, die diese öffentlichen Stellen produzieren, um der Öffentlichkeit zu dienen oder wichtige Informationen im Zusammenhang mit ihren öffentlichen Aufgaben bereitzustellen.

Das Ziel besteht darin, digitale Schnittstellen benutzerfreundlich und inklusiv zu gestalten und einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Ressourcen und Dienstleistungen der Regierung zu fördern. Das Gesetz gilt für Inhalte auf Websites und in mobilen Anwendungen, die von Organisationen des öffentlichen Sektors erstellt wurden. Dieser Geltungsbereich erstreckt sich auf alle digitalen Dienste und Informationen, die von solchen Einrichtungen bereitgestellt werden, um die Barrierefreiheit und die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zu gewährleisten.

Ausnahmen

  • Bereits vorhandene Inhalte: Dokumente und Dateien, die vor Inkrafttreten der Verordnung veröffentlicht wurden, sind ausgenommen, es sei denn, sie sind für Verwaltungsprozesse unerlässlich oder enthalten wichtige Informationen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufgaben.
  • Archivierte Inhalte: Historische digitale Inhalte, die nicht aktiv genutzt werden und nur zu Archivierungszwecken dienen, müssen nicht zugänglich gemacht werden.
  • Nicht kontrollierte Inhalte Dritter: Inhalte, die weder von öffentlichen Stellen finanziert noch kontrolliert werden, fallen nicht unter diese Vorschriften.
  • Ausnahmen für Medien: Bestimmte Arten von Medien, wie Online-Karten und bestimmte Rundfunkinhalte, sind aufgrund der Herausforderungen, die mit ihrer Barrierefreiheit verbunden sind, ebenfalls ausgenommen.
  • Bildungs- und Medieninstitutionen: Institutionen wie öffentlich-rechtliche Medien, Schulen und Kindergärten sind von diesen Vorschriften für ihre digitalen Inhalte ausgenommen, sofern die Inhalte nicht in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben stehen.

Geldbußen und Strafen

Die Strafen für Verstöße gegen die Barrierefreiheitsvorschriften beginnen bei 15.000 HUF für geringfügige Verstöße, wobei die Höhe der Geldbußen je nach Schwere des Verstoßes steigt. Bei schwerwiegenderen Verstößen können zusätzliche Geldstrafen verhängt werden, deren Obergrenze bei 5 % des Jahresnettoumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers liegt, maximal jedoch 500 Millionen HUF beträgt. Bei anhaltender oder vorsätzlicher Nichteinhaltung können weitere finanzielle Beschränkungen verhängt werden, die die Geschäftstätigkeit des Betreibers bis zur vollständigen Einhaltung der Vorschriften einschränken können.

Berichterstattung

Ungarn hält sich an die EU-weite Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.

Diese Erklärung muss auf ihren Websites öffentlich zugänglich sein und klare Informationen über den Barrierefreiheitsstatus ihrer digitalen Dienste enthalten, z. B. ob sie die erforderlichen Standards erfüllen oder bestehende Barrierefreiheitsprobleme aufzeigen. Die Erklärung sollte auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit detailliert beschreiben, einschließlich aller laufenden Bemühungen oder Pläne zur Behebung von Mängeln. Darüber hinaus muss die Erklärung zur Barrierefreiheit angeben, wie Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden und Hilfe anfordern können, um sicherzustellen, dass Organisationen in ihrem Engagement für barrierefreie digitale Erlebnisse rechenschaftspflichtig und transparent bleiben.

Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der ungarischen Regierung.

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