Das Gesetz der Republik Litauen über Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Litauens Verordnung über digitale Barrierefreiheit, wird von mehreren Regulierungsbehörden überwacht, die im Folgenden aufgeführt sind.
Was es beinhaltet
- Allgemeine Computerhardware
- Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals, darunter:
- Geldautomaten
- Ticket- und Registrierungsautomaten
- Interaktive Geräte für elektronische Kommunikation und audiovisuelle Mediendienste
- E-Reader
- Elektronische Kommunikationsdienste (ausgenommen die Übertragung zwischen Geräten)
- Audiovisuelle Zugangsdienste
- Personenbeförderungsdienste, einschließlich:
- Luft
- Bus
- Schiene
- Wasser (ohne städtischen und vorstädtischen Verkehr)
- Privatkundenbankdienstleistungen
- E-Books und Software
- E-Commerce
- Notrufnummer 112 – Rettungsdienste
- Produkte für Eisenbahnsysteme müssen zusätzliche technische Interoperabilitätsstandards erfüllen.
Ausnahmen
- Vor Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlichte vorab aufgezeichnete Medieninhalte
- Ältere Dateiformate von Bürosoftware
- Online-Karten mit wichtigen Navigationsinformationen (müssen nur in diesem Zusammenhang zugänglich sein)
- Inhalte von Dritten, auf die der Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hat
- Archiv-Websites und mobile Apps, die nach Inkrafttreten des Gesetzes unverändert bleiben
Geldbußen und Strafen
Wirtschaftsteilnehmer müssen mit Geldstrafen rechnen, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Bei erstmaligen Verstößen werden Geldstrafen zwischen 500 und 2.500 Euro verhängt. Wenn ein Wirtschaftsteilnehmer nach einer Aufforderung zur Einstellung durch die Marktüberwachungsbehörde weiterhin nicht konforme Dienstleistungen anbietet, erhöht sich die Geldbuße auf 1.000 bis 6.500 Euro. In Fällen, in denen die Nichteinhaltung zu einer Schädigung der Gesundheit eines Verbrauchers oder Endnutzers führt, steigen die Geldbußen weiter an und liegen zwischen 2.500 und 15.000 Euro.
Wird ein Produkt als nicht konform identifiziert, fordert die Marktüberwachungsbehörde den Betreiber auf, innerhalb einer angemessenen Frist, die nicht kürzer als drei Arbeitstage sein darf, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Hält der Betreiber diese Frist nicht ein, verlangt die Behörde, dass das Produkt innerhalb einer weiteren angemessenen Frist vom Markt genommen wird. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Einhaltung der Vorschriften wirksam durchzusetzen und gleichzeitig Schäden zu beheben, die durch Mängel in der Barrierefreiheit verursacht wurden.
Berichterstattung
Litauen hält sich an die EU-weite Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.
Diese Erklärung muss auf ihren Websites öffentlich zugänglich sein und klare Informationen über den Barrierefreiheitsstatus ihrer digitalen Dienste enthalten, z. B. ob sie die erforderlichen Standards erfüllen oder bestehende Barrierefreiheitsprobleme aufzeigen. Die Erklärung sollte auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit detailliert beschreiben, einschließlich aller laufenden Bemühungen oder Pläne zur Behebung von Mängeln. Darüber hinaus muss die Erklärung zur Barrierefreiheit angeben, wie Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden und Hilfe anfordern können, um sicherzustellen, dass Organisationen in ihrem Engagement für barrierefreie digitale Erlebnisse rechenschaftspflichtig und transparent bleiben.
Regulierungsbehörden
Die Regierung der Republik Litauen hat nationale Programme zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen verabschiedet. Das Ministerium für soziale Sicherheit und Arbeit entwickelt und koordiniert die staatliche Politik zur Barrierefreiheit, während sich das Ministerium für Wirtschaft und Innovation auf Maßnahmen in den Bereichen Wettbewerb, Marktaufsicht und Beschaffung konzentriert. Das Umweltministerium arbeitet an der Verbesserung der Barrierefreiheit der physischen Umgebung.
Das Justizministerium ist für die Politik im Bereich Verbraucherrechte zuständig, während das Finanzministerium den Zugang zu Finanzmärkten und -dienstleistungen sicherstellt. Das Kulturministerium befasst sich mit der öffentlichen Information und dem Zugang zu Veröffentlichungen, während das Kommunikationsministerium den Schwerpunkt auf die Barrierefreiheit im Verkehrswesen und in der elektronischen Kommunikation legt. Das Innenministerium überwacht die Kommunikation der Notdienste, insbesondere für die Notrufnummer 112.
Eine vom Ministerium für soziale Sicherheit und Arbeit autorisierte Einrichtung koordiniert die methodische Unterstützung zwischen Ministerien und Marktüberwachungsbehörden und gewährleistet so einen einheitlichen Ansatz in Bezug auf Barrierefreiheit.
Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der litauischen Regierung.

