Die Verordnung über Barrierefreiheitsmaßnahmen (Europäische Barrierefreiheitsverordnung) von 2022, Maltas Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit, wird von der Kommission für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geregelt.
Was es beinhaltet
- Computerhardwaresysteme für Verbraucher: Umfasst Allzweck-Hardware, die von Verbrauchern verwendet wird.
- Selbstbedienungsterminals: Umfasst Zahlungsterminals, Geldautomaten (ATMs), Ticketautomaten, Check-in-Automaten und interaktive Terminals.
- Endgeräte für Verbraucher: Umfasst Geräte mit interaktiven Funktionen für die elektronische Kommunikation, den Zugriff auf audiovisuelle Medien und E-Reader.
- Elektronische Kommunikation: Gewährleistet die Barrierefreiheit von Kommunikationsdiensten
- Zugang zu audiovisuellen Medien: Befasst sich mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit beim Medienkonsum.
- Transportdienstleistungen: Umfasst Websites, mobile Anwendungen, E-Tickets und Informationsbildschirme im Zusammenhang mit dem Transportwesen.
- Bankdienstleistungen: Erfordert barrierefreie digitale Banking-Plattformen
- E-Books und spezielle Software: Verpflichtung zur Inklusivität bei digitalen Lesematerialien und zugehöriger Software
- E-Commerce: Konzentriert sich auf barrierefreie Online-Einkaufserlebnisse
Darüber hinaus beziehen sich die Vorschriften auf die Notfallkommunikation über die europäische Notrufnummer „112“, um die Erreichbarkeit in dringenden Situationen sicherzustellen.
Ausnahmen
- Vorab aufgezeichnete zeitbasierte Medien und Büro-Dateiformate: Gilt nicht für Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
- Online-Karten und Kartendienste: Ausgenommen sind solche, deren wesentliche Informationen digital zugänglich sind.
- Navigationskarten: Ausgenommen sind solche, die nicht in barrierefreien digitalen Formaten bereitgestellt werden.
- Inhalte von Dritten: Gilt nicht für Inhalte, die nicht vom Wirtschaftsteilnehmer kontrolliert werden.
- Archivierte Inhalte: Befreit Inhalte, die nach dem angegebenen Datum nicht aktualisiert oder bearbeitet wurden.
Geldbußen und Strafen
Bei Nichteinhaltung werden Geldstrafen verhängt, deren genaue Höhe jedoch nicht im Voraus festgelegt ist, sondern von der Marktaufsichtsbehörde entschieden wird. Bei der Festsetzung der Geldstrafe berücksichtigt die Behörde verschiedene Faktoren, wie z. B. die Art und den Umfang der Verpflichtung, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und andere relevante Aspekte. Infolgedessen müssen größere Unternehmen mit schwerwiegenderen und zahlreicheren Verstößen mit höheren Geldstrafen rechnen. Darüber hinaus werden Diskriminierungsrisiken berücksichtigt, da Einzelpersonen gemäß dem Gesetz zur Chancengleichheit (Menschen mit Behinderung) Klage einreichen können, was das Potenzial für rechtliche und finanzielle Konsequenzen weiter erhöht.
Berichterstattung
Malta hält sich an die EU-weite Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.
Diese Erklärung muss auf ihren Websites öffentlich zugänglich sein und klare Informationen über den Barrierefreiheitsstatus ihrer digitalen Dienste enthalten, z. B. ob sie die erforderlichen Standards erfüllen oder bestehende Barrierefreiheitsprobleme aufzeigen. Die Erklärung sollte auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit detailliert beschreiben, einschließlich aller laufenden Bemühungen oder Pläne zur Behebung von Mängeln. Darüber hinaus muss die Erklärung zur Barrierefreiheit angeben, wie Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden und Hilfe anfordern können, um sicherzustellen, dass Organisationen in ihrem Engagement für barrierefreie digitale Erlebnisse rechenschaftspflichtig und transparent bleiben.
Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der maltesischen Regierung.

