Polnische Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit

Barrierefreiheit schafft Mehrwert.
Für alle.

Der Eiffelturm wurde 1899 mit integrierten Aufzügen fertiggestellt.

Das Gesetz vom 26. April 2024, Polens Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit, wird vom Vorstand des Staatlichen Fonds für die Rehabilitation behinderter Menschen (PFRON) geregelt.

Was es beinhaltet

  • Geräte wie allgemeine Verbrauchercomputersysteme, Zahlungsgeräte und Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten) müssen eine barrierefreie Nutzung unterstützen.
  • Geräte mit interaktiven Computerfunktionen, einschließlich solcher für Telekommunikations- und Mediendienste, müssen Barrierefreiheitsstandards erfüllen.
  • Geräte zum Lesen elektronischer Bücher sollten Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.
  • Telekommunikationsdienste, Zugang zu audiovisuellen Medien, Personenbeförderungsdienste, Privatkundengeschäft, Vertrieb elektronischer Bücher und E-Commerce müssen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.

Ausnahmen

Zu den Ausnahmen von den Vorschriften gehören:

  • Maschine-zu-Maschine-Kommunikationsdienste: Diese sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen.
  • In Transportfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge integrierte Terminals: Geräte, die Teil dieser Fahrzeuge sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes.
  • Dienstleistungen von Kleinstunternehmern: Kleinere Wirtschaftseinheiten sind nicht zur Einhaltung verpflichtet.
  • Bestimmte kartenbezogene Websites und mobile Anwendungen: Diese sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Ausnahmen gelten auf verschiedenen Verwaltungsebenen, wie im Gesetz über den öffentlichen Verkehr von 2010 und einem weiteren Gesetz aus dem Jahr 2019 festgelegt.

Geldbußen und Strafen

Die polnische Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit sieht bei Nichteinhaltung finanzielle Strafen vor, deren Höhe sich nach wirtschaftlichen Kennzahlen richtet. Die Strafen können bis zum Zehnfachen des durchschnittlichen Monatsgehalts in der nationalen Wirtschaft betragen, wie vom Präsidenten des Zentralamts für Statistik im Monitor Polski veröffentlicht. Die Berechnungen basieren auf den Bestimmungen zur Alters- und Invaliditätsrente aus der Sozialversicherung. Die Strafen dürfen jedoch 10 % des Umsatzes im Geschäftsjahr vor dem Jahr der Verhängung der Strafe nicht überschreiten.

In bestimmten Fällen kann PFRON die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung auf dem Markt untersagen. Dieses System gewährleistet, dass die Strafen in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und finanziellen Leistungsfähigkeit der Organisation stehen.

Berichterstattung

Polen hält sich an die EU-weite Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.

Diese Erklärung muss auf ihren Websites öffentlich zugänglich sein und klare Informationen über den Barrierefreiheitsstatus ihrer digitalen Dienste enthalten, z. B. ob sie die erforderlichen Standards erfüllen oder bestehende Barrierefreiheitsprobleme aufzeigen. Die Erklärung sollte auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit detailliert beschreiben, einschließlich aller laufenden Bemühungen oder Pläne zur Behebung von Mängeln. Darüber hinaus muss die Erklärung zur Barrierefreiheit angeben, wie Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden und Hilfe anfordern können, um sicherzustellen, dass Organisationen in ihrem Engagement für barrierefreie digitale Erlebnisse rechenschaftspflichtig und transparent bleiben.

Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der polnischen Regierung.

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