Das Gesetz Nr. 232/2022, Rumäniens Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit, wird von einer Reihe von Behörden geregelt, wie unten aufgeführt.
Was es beinhaltet
- Allzweck-Hardwaresysteme für Verbraucher und deren Betriebssysteme
- Verbraucherendgeräte mit interaktiven Computerfunktionen, darunter:
- Ausrüstung für elektronische Kommunikationsdienste
- Ausrüstung für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
- E-Reader
- Selbstbedienungs-Zahlungsterminals, darunter:
- Geldautomaten
- Fahrkartenautomaten
- Selbstbedienungs-Check-in-Automaten
- Interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen (ausgenommen integrierte Komponenten für Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe oder Schienenfahrzeuge)
- Elektronische Kommunikationsdienste (mit Ausnahme von Machine-to-Machine-Übertragungsdiensten)
- Zugangsdienste für audiovisuelle Medien
- Privatkundenbankdienstleistungen
- Elektronische Bücher und die dafür vorgesehene Software
- E-Commerce-Dienstleistungen
Von der Verordnung betroffene Elemente des Personenverkehrs (gilt für Luft-, Schienen-, See- und Busverkehrsdienste, ausgenommen Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr):
- Websites
- In mobile Geräte integrierte Dienste, einschließlich mobiler Apps
- Elektronische Tickets und Ticketdienstleistungen
- Transportbezogene Informationen, darunter:
- Reiseinformationen in Echtzeit
- Informationen zum Schienenverkehr gemäß Anhang Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
- Interaktive Informationsbildschirme in Rumänien
- Interaktive Selbstbedienungsterminals (ausgenommen integrierte Komponenten für Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe oder Schienenfahrzeuge)
Als weiterer zu beachtender Punkt gelten die Vorschriften auch für Notrufe unter der europäischen Notrufnummer „112“.
Ausnahmen
Das Gesetz sieht verschiedene Ausnahmen und ergänzende Bestimmungen in Bezug auf Websites und mobile Anwendungen vor. Konkret handelt es sich um Ausnahmen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, wie beispielsweise:
- Voraufgezeichnete Medieninhalte mit zeitlicher Dimension
- Mit Büroaktivitäten verbundene Dateiformate
- Karten und Online-Kartendienste, es sei denn, wesentliche Navigationsinformationen werden in einem barrierefreien digitalen Format bereitgestellt.
- Inhalte, die Dritten gehören, sofern sie nicht von dem betreffenden Wirtschaftsteilnehmer finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden
- Archivierte Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, wenn diese Inhalte nach dem 28. Juni 2025 weder aktualisiert noch bearbeitet werden.
Darüber hinaus wird das Gesetz ergänzt durch:
- Gesetz Nr. 8/1996 über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, neu veröffentlicht mit späteren Änderungen und Ergänzungen
- Notverordnung Nr. 112/2018 der Regierung über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, genehmigt durch das Gesetz Nr. 90/2019
Geldbußen und Strafen
Der rumänische Rechtsrahmen sieht Strafen vor, um die Einhaltung der Standards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen. Verstöße werden nach Art kategorisiert, wobei die Konsequenzen bei Verstößen eskalieren.
Geldbußen für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister:
- Zwischen 6.000 und 15.000 Lei für die Nichteinhaltung der Bestimmungen zur Barrierefreiheit.
Die Ermittlungsbeamten können ergänzende Maßnahmen vorschlagen, darunter:
- Rücknahme oder Rückruf nicht konformer Produkte.
- Aussetzung der Aktivitäten.
- Aussetzung oder Entzug der für den Betrieb erforderlichen Genehmigungen bei Nichteinhaltung der Vorschriften.
- Die Behörden sind verpflichtet, die Europäische Kommission über verhängte Sanktionen und vorgeschlagene Maßnahmen zu informieren, wobei die Durchsetzung durch benannte Stellen erfolgt.
Berichterstattung
Rumänien folgt dem EU-weiten Mandat für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.
Diese Erklärung muss auf ihren Websites öffentlich zugänglich sein und klare Informationen über den Barrierefreiheitsstatus ihrer digitalen Dienste enthalten, z. B. ob sie die erforderlichen Standards erfüllen oder bestehende Barrierefreiheitsprobleme aufzeigen. Die Erklärung sollte auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit detailliert beschreiben, einschließlich aller laufenden Bemühungen oder Pläne zur Behebung von Mängeln. Darüber hinaus muss die Erklärung zur Barrierefreiheit angeben, wie Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden und Hilfe anfordern können, um sicherzustellen, dass Organisationen in ihrem Engagement für barrierefreie digitale Erlebnisse rechenschaftspflichtig und transparent bleiben.
Regulierungsbehörden
In Rumänien ist die Zuständigkeit für die Überwachung der Barrierefreiheit auf mehrere Regulierungsbehörden aufgeteilt. Die Nationale Behörde für Verbraucherschutz gewährleistet die Barrierefreiheit von Verbraucherprodukten und -dienstleistungen. Die Nationale Behörde für Kommunikationsverwaltung und -regulierung überwacht die Barrierefreiheit elektronischer Kommunikationsdienste. Die Behörde für Digitalisierung Rumäniens verwaltet die digitale Barrierefreiheit auf Websites und in mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors. Der Nationale Rundfunkrat reguliert die Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste. Schließlich überwacht das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Barrierefreiheit in Verkehrssystemen und -dienstleistungen, einschließlich Luft-, Schienen- und Straßennetzen.
Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der rumänischen Regierung.

