Die staatliche Verordnung Nr. 282/2023, die slowakische Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit, wird von mehreren Regulierungsbehörden überwacht, darunter die slowakische Handelsinspektion.
Was es beinhaltet
- Computerhardwaresystem und Betriebssystem für dieses Hardwaresystem für allgemeine Zwecke, das für Verbraucher bestimmt ist
- Selbstbedienungsterminal, nämlich:
- Zahlungsterminal
- Ein Geldautomat, wenn er dazu bestimmt ist, eine Dienstleistung gemäß besonderen Vorschriften zu erbringen
- Fahrkartenautomat, wenn er dazu bestimmt ist, eine Dienstleistung gemäß besonderen Vorschriften zu erbringen
- Check-in-Einrichtung, wenn sie für die Erbringung von Dienstleistungen gemäß besonderen Vorschriften vorgesehen ist
- Ein interaktiver Selbstbedienungsterminal, der Informationen bereitstellt, wenn er dazu bestimmt ist, eine Dienstleistung gemäß besonderen Vorschriften zu erbringen.
- Ausgenommen sind Terminals, die als integraler Bestandteil eines Fahrzeugs, Flugzeugs, Schiffs oder Schienenfahrzeugs installiert sind.
- Endgerät mit interaktiver Rechenleistung für Verbraucher, verwendet für:
- Elektronische Kommunikationsdienste
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
- E-Reader
Ausnahmen
Die slowakische Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit enthält mehrere Ausnahmen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten nur, wenn sie das Produkt nicht wesentlich verändern oder den Hersteller nicht unverhältnismäßig belasten. Die Hersteller müssen ihre Konformität fünf Jahre lang bewerten und dokumentieren und diese Unterlagen auf Anfrage der zuständigen Behörde vorlegen, wobei Kleinstunternehmen von der Dokumentationspflicht ausgenommen sind.
Darüber hinaus gilt die Belastungsregelung nicht für Hersteller, die finanzielle Unterstützung für die Verbesserung der Barrierefreiheit erhalten. Hersteller müssen die zuständige Behörde schriftlich benachrichtigen, wenn sie ein Produkt in Verkehr bringen. Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen wurden, dürfen bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer, jedoch nicht länger als 20 Jahre, für ähnliche Dienste weiter verwendet werden.
Geldbußen und Strafen
Wurde die im ersten Teil dieses Abschnitts genannte Nichtkonformität nicht beseitigt, so beschränkt die Marktüberwachungsbehörde das Inverkehrbringen des Produkts oder verbietet es oder verlangt dessen Rücknahme vom Markt.
Berichterstattung
Die Slowakei hält sich an die EU-weite Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.
Diese Erklärung muss auf ihren Websites öffentlich zugänglich sein und klare Informationen über den Barrierefreiheitsstatus ihrer digitalen Dienste enthalten, z. B. ob sie die erforderlichen Standards erfüllen oder bestehende Barrierefreiheitsprobleme aufzeigen. Die Erklärung sollte auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit detailliert beschreiben, einschließlich aller laufenden Bemühungen oder Pläne zur Behebung von Mängeln. Darüber hinaus muss die Erklärung zur Barrierefreiheit angeben, wie Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden und Hilfe anfordern können, um sicherzustellen, dass Organisationen in ihrem Engagement für barrierefreie digitale Erlebnisse rechenschaftspflichtig und transparent bleiben.
Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der slowakischen Regierung.

