Spanisches Gesetz zur Barrierefreiheit 11/2023

Barrierefreiheit schafft Mehrwert.
Für alle.

Der Eiffelturm wurde 1899 mit integrierten Aufzügen fertiggestellt.

Das Gesetz 11/2023 schreibt die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Spanien vor und wird vom Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation überwacht.

Was es beinhaltet

  • Allgemeine Verbraucher-Computerausrüstung
  • Verschiedene Selbstbedienungsterminals:
  • Geldautomaten
  • Zahlungsterminals
  • Interaktive Verbrauchergeräte für die elektronische Kommunikation
  • Die Verordnung umfasst folgende Dienstleistungen:
  • Elektronische Kommunikation (außer E-Mail)
  • Audiovisuelle Dienste
  • Bestimmte Transportdienstleistungen, einschließlich Web- und Mobilfunkdienste
  • Privatkundengeschäft
  • E-Books
  • E-Commerce
  • Versorgungsleistungen
  • Reisebüro-Dienstleistungen

Als weiterer zu beachtender Punkt gelten die Vorschriften auch für Notrufe unter der europäischen Notrufnummer „112“.

Ausnahmen

Die Verordnung enthält verschiedene Bestimmungen und Ausnahmen in Bezug auf digitale Inhalte und Dienste. Sie legt die folgenden Ausnahmen fest:

  • Vorab aufgezeichnete Multimedia-Inhalte
  • Alte Büro-Dateiformate
  • Online-Kartierung
  • Inhalte von Dritten, die nicht vom Anbieter kontrolliert werden
  • Archivierte Website-Inhalte

Geldbußen und Strafen

Der spanische Rechtsrahmen sieht ein abgestuftes Strafsystem vor, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards durchzusetzen. Verstöße werden nach ihrer Schwere kategorisiert, wobei die Konsequenzen entsprechend eskalieren.

  • Geringfügige Verstöße: Die Geldstrafen können bis zu 30.000 Euro betragen.
  • Schwere Verstöße: Die Strafen reichen von 30.000 bis 150.000 Euro.

Bei sehr schweren Verstößen:

  • Die anfängliche Geldstrafe liegt zwischen 150.000 und 600.000 Euro.
  • Wiederholte Verstöße können dazu führen, dass dem Unternehmen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Ausübung seiner Tätigkeit in Spanien untersagt wird.

Diese Strafmaßnahmen unterstreichen das Engagement Spaniens für die Aufrechterhaltung der digitalen Barrierefreiheit und die Gewährleistung eines inklusiven Umfelds in verschiedenen Sektoren.

Berichterstattung

Spanien hält sich an die EU-weite Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.

Diese Erklärung muss auf ihren Websites öffentlich zugänglich sein und klare Informationen über den Barrierefreiheitsstatus ihrer digitalen Dienste enthalten, z. B. ob sie die erforderlichen Standards erfüllen oder bestehende Barrierefreiheitsprobleme aufzeigen. Die Erklärung sollte auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit detailliert beschreiben, einschließlich aller laufenden Bemühungen oder Pläne zur Behebung von Mängeln.

Darüber hinaus muss in der Erklärung zur Barrierefreiheit angegeben werden, wie Nutzer Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit melden und Unterstützung anfordern können, um sicherzustellen, dass Organisationen ihrer Verpflichtung zu barrierefreien digitalen Erlebnissen nachkommen und dabei rechenschaftspflichtig und transparent bleiben.

Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der spanischen Regierung.

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