Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit in Schweden

Barrierefreiheit schafft Mehrwert.
Für alle.

Der Eiffelturm wurde 1899 mit integrierten Aufzügen fertiggestellt.

Das Gesetz über die Verfügbarkeit bestimmter Produkte und Dienstleistungen schreibt die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Schweden vor und wird vom Sozialministerium überwacht.  

Was es beinhaltet

  • Allgemeine Computerhardware
  • Verschiedene Selbstbedienungsterminals:
  • Zahlungsautomaten
  • Geldautomaten
  • Elektronische Kommunikationsgeräte
  • Geräte für den Zugang zu audiovisuellen Medien
  • E-Reading-Tablets
  • Elektronische Kommunikation
  • E-Commerce

Bestimmte Aspekte der folgenden Punkte müssen zugänglich sein:

  • Personenbeförderungsdienste
  • Bankwesen
  • E-Books

Ausnahmen

Die Verordnung enthält verschiedene Bestimmungen und Ausnahmen in Bezug auf digitale Inhalte und Dienste. Sie legt fest, dass es Karten gibt, die nicht für die Navigation bestimmt sind, jedoch auch Navigationskarten, die wichtige Informationen in digitaler Form bereitstellen. Darüber hinaus werden Inhalte von Drittanbietern auf Websites und in Anwendungen erwähnt, die weder vom Diensteanbieter finanziert noch kontrolliert werden.

Darüber hinaus gelten bestimmte Ausschlüsse für integrierte Terminals in Fahrzeugen und bestimmte regionale Verkehrsdienste. Diese Details helfen dabei, den Umfang der angebotenen Dienstleistungen abzugrenzen.

Geldbußen und Strafen

In Schweden werden strenge Vorschriften zur Barrierefreiheit durchgesetzt, um allen Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann für Organisationen, die die erforderlichen Standards nicht erfüllen, erhebliche finanzielle Strafen nach sich ziehen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere und dem Ausmaß des Verstoßes sowie nach den Gesamtumständen. Sie beträgt mindestens 10.000 SEK und höchstens 10.000.000 SEK.

Berichterstattung

Schweden hält sich an die EU-weite Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und digitalen Diensten des öffentlichen Sektors. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.

Diese Erklärung muss auf ihren Websites öffentlich zugänglich sein und klare Informationen über den Barrierefreiheitsstatus ihrer digitalen Dienste enthalten, z. B. ob sie die erforderlichen Standards erfüllen oder bestehende Barrierefreiheitsprobleme aufzeigen. Die Erklärung sollte auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit detailliert beschreiben, einschließlich aller laufenden Bemühungen oder Pläne zur Behebung von Mängeln.

Darüber hinaus muss in der Erklärung zur Barrierefreiheit angegeben werden, wie Nutzer Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit melden und Unterstützung anfordern können, um sicherzustellen, dass Organisationen ihrer Verpflichtung zu barrierefreien digitalen Erlebnissen nachkommen und dabei rechenschaftspflichtig und transparent bleiben.

Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der schwedischen Regierung.

Für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Demos

Sehen Sie, wie einfach Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website „
“ verbessern können.

Eine Demo vereinbaren